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Die DSGVO sieht eine Reihe von Abläufen vor, die umgesetzt werden müssen. Dabei ist es sowohl von der Organisation, dem Zweck und der Art der Verarbeitung personenbezogener Daten als auch von den Risiken für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen abhängig, welche Prozesse in welcher Ausprägung etabliert werden müssen. Dies können u.a. Prozesse zum Risikomanagement (Datenschutz-Folgenabschätzung), zum Umgang mit Auskunftsersuchen von Personen oder Prozesse zu Reaktionsmechanismen bei Datenschutzverletzungen sein.

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