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In jedem EU-Land wachen unabhängige Aufsichtsbehörden über die Umsetzung der Vorgaben. In Deutschland sind das die Datenschutzbeauftragten der 16 Bundesländer. Sie haben unter anderem das Recht, Informationen von Firmen, öffentlichen Stellen, aber eben auch von Arztpraxen einzuholen, die sie für ihre Kontrollfunktion benötigen.

Die für Sie zuständige datenschutzrechtliche Aufsicht:

Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich

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