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Verstoß gegen den Datenschutz: Hohe Bußgelder möglich!

Von einem Datenschutzvorfall spricht man, wenn die Sicherheit der personenbezogenen Daten, für die der Arzt oder Psychotherapeut verantwortlich ist, verletzt wird oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten auftreten – also die Daten nicht mehr sicher sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verletzung der Sicherheit absichtlich oder unbeabsichtigt erfolgt ist.

Beispiele:

  • Verlust eines Praxis-Laptops
  • Hackerangriff
  • unbewusste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet
  • etc.

Das Wichtigste zur Datenschutzverletzung in Kürze

  • Die Sanktionen, die ein Verstoß gegen den Datenschutz nach sich ziehen können, richten sich maßgeblich nach den Angaben im Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG). Ab Mai 2018 sind zudem für alle EU-Mitgliedstaaten die Strafen verbindlich, die die Datenschutz-Grundverordnung vorsieht.
  • Die Datenschutz-Grundverordnung sieht bei einem Verstoß gegen den Datenschutz Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.
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