Wie können wir helfen?
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Sie sind verpflichtet, Ihre Patienten darüber zu informieren, was mit den erhobenen Daten passiert. Die Information muss in erster Linie Angaben zum Zweck sowie zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung enthalten.

Um alle Patienten zu erreichen, empfiehlt sich ein Aushang in der Praxis, der gut sichtbar angebracht werden sollte. Auch ein Informationsblatt, das im Wartezimmer ausgelegt wird, ist möglich. So kann sich jeder Patient informieren. Eine Unterschrift oder andere Art der Bestätigung ist aber nicht erforderlich.

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