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Sie sollten Ihr Verzeichnis immer auf dem aktuellen Stand halten und hin und wieder prüfen, ob es angepasst werden muss. Treten Sie zum Beispiel einem neuen Versorgungsvertrag bei, bei dem Daten von Patienten erhoben, gespeichert oder an Dritte weitergeleitet werden, prüfen Sie, ob Sie Ihr Verzeichnis um diese Tätigkeit ergänzen müssen.

So sind Sie immer auf der sicheren Seite, falls die Datenschutzbehörde sich Ihr Verzeichnis vorlegen lässt.

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