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„Wir haben schon eine IT- Firma“

Datenschutz wird leider oft mit IT- Sicherheit verwechselt. Diese deckt aber nur einen geringen Teil des eigentlichen Datenschutzes ab. Denn in jeder Unternehmensabteilung (Personal, Vertrieb, …) bestehen besondere datenschutzrechtlichen Vorgaben, die von der IT-Abteilung nicht überschaut werden können.

„Wir haben keinen Bedarf“

Viele – insbesondere kleine – Unternehmen gehen oft davon aus, dass sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigten. Doch bereits ab 9 Personen (dazu zählen auch Freelancer, Praktikanten, …), die z.B. Zugriff auf Outlook haben, ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben. Ferner, wenn sie eine Videoüberwachung haben oder biometrische Daten erheben (Geschäftliches iPhone mit Fingerabdrucksensor).

„Wir wurden noch nie kontrolliert“

Meist rechnet man nicht damit, dass eine Kontrolle das eigene Unternehmen trifft, bis es passiert. Auch heute schon sind die Aufsichtsbehörden restriktiv. Ab der Anwendung der EU-DSGVO ab 25. Mai 2018 ist voraussichtlich mit einem noch härteren Durchgreifen zu rechnen.

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