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Eine große Unsicherheit besteht im Recruiting insbesondere beim Active Sourcing. Denn es ist tägliche Praxis, dass Recruiter in Business-Netzwerken wie Xing oder LinkedIn nach potenziellen Kandidaten suchen. Mit Blick auf die zulässige Erhebung von Beschäftigtendaten zum Zwecke der Begründung eines Beschäftigtenverhältnisses halten wir die Suche nach Kandidaten in berufsorientierten Netzwerken, wie Xing oder Linkedin, für vertretbar. Die gezielte Suche in privat orientierten Netzwerken wie Facebook jedoch nicht.

Spannend beim Active Sourcing ist die Frage der Informationspflichten. Denn es handelt sich um eine Datenerhebung bei einem Dritten (dem Plattformbetreiber), die grundsätzlich eine Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO auslöst. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, die Betroffenen über die durchgeführte Datenerhebung zu informieren – dies muss er spätestens innerhalb eines Monats tun.

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